Ab dem 1. Juni 2020 können private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten – im Innenraum mit bis zu zehn Teilnehmenden sowie im Außenbereich mit bis zu 20 Teilnehmenden wieder stattfinden, etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen.
Zu verschiedenen Anlässen z.B. Fasching, Sommerfest, Oktoberfest und Weihnachtsfest bieten wir ihnen Livemusik
von einer renommierten Musikgruppe an.
Hierzu gibt es besondere themenbezogene kulinarische Schmankerl und Köstlichkeiten aus unserer Küche. Schauen Sie mal rein.
Da die Sitzplätze an diesen Tagen begrenzt sind wird um Tischreservierung gebeten.